Die Kölner Asyl- und Sozialpolitik und deren Auswirkungen auf die sichtbare Drogen- und Obdachlosenszene

Verfasst von

in

Nach Durchsicht aller uns bisher vorliegenden Unterlagen – einschließlich unserer Protokollierung der Hauptausschusssitzung vom 10.08.2026 und den daraus resultierenden Zusatzinformationen über Art und Umfang der Kölner Aktivitäten im Umgang mit Migranten – ergibt sich folgendes Bild:

Auf Basis von statistischen Zahlen der Kölner Ausländerbehörde ab dem 01.01.2022 bis einschließlich 31.12.2025 ergibt sich eine ganz andere Dimension hinsichtlich der Größenordnung und der Vorgehensweise von Kölner Behörden bei diesem aktuellen Thema.

Die Zahl der tatsächlich ausreisepflichtigen und der sich im laufenden Verfahren befindlichen Menschen bezifferte sich im Jahre 2025 auf 20.840 Personen. Der höchste Stand war im Jahre 2022 mit 32.000 Personen.

Insbesondere nach Durchsicht der städtischen Mitteilungen ist anzumerken:

Alle Verordnungen, rechtlichen Vorgaben sowie die Handlungsweise aller zuständigen Ämter und Strukturen sind ausgelegt, Migranten und Geflüchtete – ob legal oder illegal eingereist – auf jeden Fall in Deutschland zu integrieren und nach Möglichkeit einzubürgern. Und dies unabhängig von den daraus resultierenden Kosten und sonstigen negativen Entwicklungen. Allein auf Köln bezogen kann man jährliche Kosten im dreistelligen Millionenbereich ansetzen.

Die Zahl der Mitarbeiter, die sich in den Kölner Behörden und Ämtern alleine mit diesem Thema beschäftigen, dürfte bei über 600 Personen liegen.

Die Neigung der Kölner Politik und Verwaltung, gravierende gesellschaftliche Probleme durch Sozialarbeiter in ihrem Sinne zu lösen, ist nicht neu. Dies zeigt auch die aktuell in Rede stehende Vorgehensweise beispielhaft.

Im Bereich der Obdachlosenhilfe wird ebenfalls seit Jahren ein breitgefächertes Angebot an Sozialleistungen angeboten, ohne die Probleme des fehlenden Wohnraums grundsätzlich zu minimieren. Die Grundlage dieses Problems ist das Fehlen von preiswertem Wohnraum, den es eigentlich im Rahmen der Daseinsvorsorge zu schaffen gilt. Stattdessen wird derzeit noch vorhandener preiswerter Wohnraum durch die von der Politik eingeforderte energetische Sanierung zunehmend unbezahlbar und vergrößert dadurch das Problem der sichtbaren Obdachlosigkeit.

Das Gleiche gilt für die Kölner Drogenpolitik, die maßgeblich von Personen idiologisch dominiert wird, die die Theorie der akzeptanzbasierten Drogenpolitik vertreten. Ab einem gewissen Grad der Abhängigkeit und der damit verbundenen Sichtbarkeit der Drogenabhängigen wird dann wiederum eine umfangreiche soziale, therapeutische und medizinische Hilfe eingefordert. Gleichzeitig soll es genügend Anlaufstellen geben, um den Drogenabhängigen weiterhin einen geschützten Konsum zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise sichert einerseits die Zukunft der Sozialberufe und man könnte sie andererseits als „Konjunkturprogramm“ für das organisierte Verbrechen sehen.

Inwieweit Widersprüche hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben durch Landes- und Bundesrecht und der Stadt Köln eigenen Interpretation dieser Rechtslage vorliegen, ist juristisch zu prüfen. Hier käme eventuell Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung oder Untreue in Betracht, woraus gegebenenfalls Ansprüche an die verantwortlichen Personen abgeleitet werden könnten.

Um dieses umfangreiche Programm an Hilfs- und Integrationsleistungen durchzusetzen – unabhängig davon, ob der betroffene Migrant Mithilfe leistet -, hat sich eine regelrechte „Betreuungsindustrie“ in Form der unterschiedlichsten Aktivitäten humanitärer, juristischer, wirtschaftlicher und ideologischer Kreise entwickelt, die überwiegend durch Steuergeld finanziert wird.

Aus Sicht der Befürworter dieses Systems war die Vorgehensweise der letzten Jahre nur in Extremfällen Ausreisepflichtige abzuschieben, überaus erfolgreich und sollte aus deren Sicht auf jeden Fall fortgesetzt werden.

Um ihren Erfolg zu rechtfertigen, werden alle aus dieser Vorgehensweise resultierenden Kollateralschäden ignoriert, kleingeredet oder als moralisch gerechtfertigt gegenüber den betroffenen Migranten dargestellt.

Dieses in Köln angewandte Verfahren führt, wenn man es inhaltlich von den Abläufen her bewertet, zu dem Ergebnis, dass Migranten ohne Bleiberecht, wenn überhaupt, erst nach begangenen Straftaten, zurückgeführt werden. Im Jahre 2025 wurden laut Aussage der Stadt Köln 343 straffällige Migranten zurückgeführt, davon sechs Personen wegen Tötungsdelikten. Im Berichtszeitraum wurden insgesamt 11 Rückführungen wegen Tötungsdelikten durchgeführt.

Wir gehen davon aus, dass diese Zahlen und Hintergründe vielen Protagonisten dieser Asylpolitik nicht bekannt sind. Allerdings kann man allen Personen, die Kenntnis von diesen Abläufen und Hintergründen hatten und diese billigend in Kauf genommen haben, eine gewisse Mitverantwortung an den enormen Kollateralschäden zuordnen.

Nach den uns vorliegenden Daten sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz der zweithäufigste Grund, Täter nach Straftaten zurückzuführen. Inwieweit die konsequente Rückführung der mit Drogendelikten in Verbindung stehenden ausreisepflichtigen Migranten die seit Jahren desolaten Zustände der offenen Drogenszene in Köln – über die regional und überregional ständig durch Medien berichtet wird – positiv beeinflusst hätte, mag jeder für sich selber entscheiden und bewerten.

Unstrittig dürfte allerdings sein, dass die Lebensqualität und das Sicherheitsgefühl der Anwohner im Neumarktumfeld und den anderen Drogenhotspots in Köln bei Weitem weniger belastet gewesen wären. Vom Ergebnis her konnte der Polizeipräsident Johannes Hermanns Anfang 2025 die Sicherheit der Bevölkerung, sprich das Gewaltmonopol, nicht aufrechterhalten und sah sich unter dringendem Handlungszwang.

Gegebenenfalls hätte sich die Stadt Köln auch die Kosten für die baulichen Veränderungen am Ebertplatz sparen können, wenn die dort ansässige und eindeutig zuzuordnende Drogenszene zurückgeführt worden wäre.

In den Planungsmaßnahmen des neuen Suchthilfezentrums müssen zwingend die neuen Erkenntnisse in Bezug auf Personen, die als „Nicht-Kölner-Bürger“ keinen Leistungsanspruch haben, konzeptionell und von den Kosten her dargestellt und bewertet werden, da die Finanzierung von Kölner Suchthilfeeinrichtungen aus Kölner Steuermitteln erfolgt. Der geplante Aufbau und die laufende Finanzierung dieses Suchthilfezentrums hatte letztendlich eine Erhöhung der Grundsteuer für Kölner Bürger zur Folge.

Der Widerstand gegen ein neues Suchthilfezentrum, unabhängig des Standortes, könnte sich gegebenenfalls durch eine kleinere Personenzahl der Leistungsberechtigten verringern und somit zu einer höheren Akzeptanz der Anwohner führen.

Es dürfte nicht zuletzt auch im Interesse der Stadt Köln sein, die immer wieder auf die äußerst angespannte Haushaltslage hinweist, wenn Einsparungen im Bereich Investitionen und Unterhaltskosten erreicht werden könnten.

Inwieweit die Kölner Vorgehensweise besonders gegenüber anderen Gemeinden zu bewerten ist, werden die anstehenden Untersuchungen ergeben, da die Coesfelder Behörde mit dem gleichem Ansinnen 70 weitere Gemeinden in Nordrhein-Westfalen kontaktiert und die gleiche Hilfe angeboten hatte. Bisher liegen hierzu noch keine Ergebnisse vor.

Und ob die bis dahin uneingeschränkte Willkommenskultur in Köln weiter praktiziert wird, bleibt abzuwarten.

Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch