Gesundheitsauschuss; hier: Beantwortung einer Anfrage der CDU-Fraktion nach § 4 der Geschäftsordnung

Die Fraktion der CDU hatte am 21.11.2024 für die Sitzung des Gesundheitsausschusses am 26.11.2024 eine schriftliche Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung betreffend der „Auswirkungen des Drogenkonsumraumes auf die Situation am Neumarkt“ (Vorlagen-Nr. AN/1644/2024) gestellt. Ursprünglich war es vorgesehen, die Antwort der Verwaltung in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 26.11.2024 zu behandeln. Die Verwaltung hat die Beantwortung der Anfrage (Vorlagen-Nr. 0077/2025) jedoch erst zum 23.01.2025 zur Verfügung gestellt, sodass diese nun in der Sitzung am 28.01.2025 behandelt werden kann. Es fällt auf, dass die Verwaltung für die Beantwortung neun Wochen benötigte.

Die ausführliche Anfrage des CDU-Fraktion bewerten wir als Bürgerinitiative Zukunft Neumarkt e. V. als sehr fundiert und sachdienlich. Leider entspricht – nach unserem Eindruck – die Beantwortung durch das Dezernat V zumindest inhaltlich nicht diesem Qualitätsanspruch. Wir werden auf die gegebenen Antworten in einer späteren Stellungnahme ausführlich eingehen. Ferner beabsichtigen wir, Kernaussagen aus der Stellungnahme der Verwaltung juristisch überprüfen zu lassen, da sich bei erster Inaugenscheinnahme durch uns erkennen lässt, dass Vorgehensweise und Handhabung im Drogenkonsumraum möglicherweise in Kernpunkten gegen die „Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen“ verstoßen.

Der Vorstand unserer Bürgerinitiative wird zur weiteren Verfolgung dieser wichtigen Thematik in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 28.01.2025 zugegen sein. Ferner werden wir die Ausführungen hierzu in unsere Stellungnahme einfließen lassen.

Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch

 

Vorlagen-Nummer 0077/2025, 23.01.2025:

Die CDU-Fraktion stellt die folgende Anfrage an die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Konsumvorgänge, auch Konsumvorgänge pro Konsument, werden aktuell durchschnittlich pro Tag im Drogenkonsumraum am Neumarkt erfasst und wie viele Konsumenten nutzen den Raum regelmäßig?

 

  1. Gibt es Beschränkungen hinsichtlich des Wohnsitzes der Konsumenten und wird überprüft, ob die Nutzer Einwohner dieser Stadt sind?

 

  1. Welche Daten zur Anzahl der am Neumarkt verweilenden suchtkranken Personen liegen vor und wie haben sich diese Zahlen seit der Einführung des Drogenkonsumraums verändert?

 

  1. Wie haben sich die suchtmittelassoziierten Rettungseinsätze der Feuerwehr im Umfeld des Neumarkts entwickelt, insbesondere im Vergleich der Einsätze vor und nach der Eröffnung des Drogenkonsumraums?

 

  1. Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um zu verhindern, dass Konsumenten nach dem Verlassen des Drogenkonsumraums durch Beeinträchtigung die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere im Hinblick auf Straßenverkehrsregeln?

Die Verwaltung antwortet wie folgt:

 

Zu 1.

Im November 2024 wurden 2533 Konsumvorgänge und 232 unterschiedliche Nutzer*innen im Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt gezählt. Seit August 2024 ist die Lüftungsanlage defekt, so dass seitdem der Raum für den inhalativen Konsum geschlossen war und nur der Raum für den intravenösen Konsum geöffnet hatte. Der inhalative Raum ist seit dem 20.01.2025 wieder geöffnet. Vor Schließung des Raums für den inhalativen Konsum beliefen sich die Konsumvorgänge zum Beispiel im Juli auf 4538 Konsumvorgängen und 428 unterschiedliche Nutzer*innen.

 

Zu 2.

Nein, es gibt keine Beschränkungen für die Nutzung des DKR hinsichtlich des Wohnsitzes der Konsumierenden. Es erfolgt keine Überprüfung, ob die Nutzer*innen Einwohner*innen der Stadt Köln sind. Grund hierfür ist, dass ein Ausschluss von Konsumierenden ohne Identitätsnachweis dem niedrigschwelligen Ansatz der Einrichtung widerspricht.

 

Zu 3.

Es liegen keine aktuellen (und wissenschaftlich erhobenen) Daten vor.

 

Zu 4.

Das Spektrum der suchtmittelassoziierten Fälle hat sich in den letzten 15 Jahren im ganzen Stadtgebiet verändert. Die opiatinduzierten Fälle mit Bewusstlosigkeit und Atemstillstand sind deutlich zurückgegangen. Belastbare Aussagen zu Fällen mit synthetischen Drogen sind nicht zu treffen. Diese Angaben fußen allein auf einigen Aussagen der Intoxikierten und auf Rückmeldungen aus den behandelnden Kliniken.

 

Zu 5.

Die Nutzung des Drogenkonsumraums und die Konsequenzen, die durch den Konsum entstehen, erfolgen auf eigene Verantwortung der Konsumierenden.

Im Rahmen der sozialarbeiterischen Tätigkeit werden die Konsumierenden auf die Wirkungen der verschiedenen Substanzen hingewiesen. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Staatsanwaltschaft, Amt für öffentliche Ordnung und Polizei statt, um Belastungen des öffentlichen Raums im Umkreis des Drogenkonsumraums zu besprechen mit dem Ziel Belastungen zu vermeiden.

 

Gez. Dr. Rau

 

Quelle:

Stadt Köln

„Informationssystem für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köln“