Ratssitzung vom 15.06.2023; Punkt 10.41 „Streetwork für die Umgebung Neumarkt Drogenkonsumraum“

Folgende Mail haben wir am 22.06.2023 u. a. an die Fraktionen im Rat der Stadt Köln sowie an zuständige Ansprechpartner der Kölner Verwaltung gesendet. Derzeit wird über die Situation am Neumarkt und insbesondere über die dortigen künstlerischen Darbietungen verstärkt in der Tagespresse berichtet.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause am 15.06.2023 wurde u. a. über den Punkt 10.41 „Streetwork für die Umgebung Neumarkt Drogenkonsumraum“ entschieden. Gemäß Beschlußvorlage 1611/2023 mit Freigabedatum 02.06.2023 ging es hierbei im Wesentlichen um die Freigabe von 300.000,- € gemäß Haushaltsplan pro Jahr „für Streetwork im Umfeld des Neumarktes sowie den Drogenkonsumraum Neumarkt zur Verfügung zu stellen“.

Die Vorlage wurde demnach erst kurz vor der Sitzung des Gesundheitsausschusses erstellt und konnte nicht fristgerecht vorgelegt werden. „Die Fachausschüsse werden nach Beschlussfassung durch den Rat informiert“. Die Vorlage beinhaltet in ihrer ausführlichen Begründung jedoch folgenden Passus:

„Sobald ein provisorisches Gebäude („Gastronomie-Pavillon“) erstellt sein wird, sollen sie (gemeint sind die Streetworker) ferner an oder in diesem Gebäude zu bestimmten Tageszeiten ansprechbar sein, insbesondere auch für die Bevölkerung, die Hinweise gibt oder Fragen hat“.

Da diese Formulierung durchaus beinhalten könnte, dass in direkter Nachbarschaft einer wie auch immer gearteten Gastronomie eben auch zeitweise eine Beratung von Angehörigen der Drogenszene (Szene geprägt durch Drogenabhängige, Dealer und Beschaffungskriminalität) stattfindet, hat die Fraktion der FDP einen Änderungsantrag (AN/1236/2023 vom 15.06.2023) zu diesem Punkt auf der Tagesordnung eingereicht. In der mündlichen Begründung führte ein Mitglied der Fraktion u. a. aus, dass das Dezernat V bisher die Einrichtung einer Beratungsstelle für Angehörige der Drogenszene in direkter Nachbarschaft zur Gastronomie definitiv ausgeschlossen hatte. Nun sei dieser Ausschluss zumindest relativiert, wenn nicht sogar zurückgenommen worden. Auch die Oberbürgermeisterin als Sitzungsleiterin konnte diese Befürchtung letztlich nicht entkräften.

Nach reger Diskussion wurde sich darauf geeinigt, dass der o. a. Passus aus der Begründung gestrichen wird. Somit konnte der Änderungsantrag zurückgezogen werden und die Gelder wurden schließend vom Rat bewilligt. Ferner sollen der Gesundheitsausschuss sowie der Finanzausschuss über die Angelegenheit beraten.

Unsere Bewertung: 

Das Dezernat V hat – im Gegensatz zu seinem sonst üblichen langwierigen und zögerlichen Handeln bei Umsetzungsmaßnahmen – mal wieder so kurzfristig eine eilbedürftige Vorlage verfasst, dass diese zeitbedingt nicht mehr in den zuständigen Ausschüssen beraten bzw. beschlossen werden konnte. Ferner hält sich die Verwaltung nicht an Aussagen der Vergangenheit, dass die Einrichtung einer Beratungs- bzw. Anlaufstelle für Angehörige der Drogenszene in dem geplanten „Gastronomie-Pavillon“ ausgeschlossen sei. Vielmehr kann man in der Vorlage schon wieder das „Wohnzimmerkonzept für die Drogenszene“ von Herrn Dr. Rau wiederfinden.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unsere Stellungnahme zur Beschlussvorlage Nr. 3439/2022 vom 24.01.2023 „Drogenhilfeangebote am Neumarkt“ insbesondere zu Seite 5, Abs. 3 der Vorlage (Zukünftiger Bedarf für „ein festes aufsuchendes Angebot auf dem Neumarkt“ eingeführt, das in „einer festen Anlaufstelle auf dem Neumarkt“ etabliert werden soll).

Ob sich jemand in einer Gastronomie wohlfühlen wird, in der in unmittelbarer Nähe Angehörige der Drogenszene die Nachbarschafträumen aufsuchen, sollte jeder für sich selber entscheiden. Nach unserer Überzeugung jedenfalls würde hierdurch das gesamte Gastronomiekonzept für den Neumarkt in Frage gestellt. Eine Suche nach einem Pächter wäre bei diesen Voraussetzungen genauso schwierig und weitgehend erfolglos wie die bisherige Suche nach geeignetem medizinischem Personal für den Drogenkonsumraum. Insoweit wäre sogar das Gesamtkonzept zur „Befriedung“ des Neumarktes in Frage gestellt.

Abschließend möchten wir schon jetzt ankündigen, dass wir diesen Vorgang zum Anlass nehmen werden, die jahrelangen Bemühungen des Dezernats V zur Beruhigung und Kanalisierung der Drogenszene am Neumarkt ausführlich zu analysieren und darzustellen. Hauptaugenmerk werden wir hierbei auf das Verhältnis von Kosten und Nutzen legen.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch“