Dealen, konsumieren, randalieren, verwahrlosen unter fachlicher Aufsicht

Dealen, konsumieren, randalieren, verwahrlosen unter fachlicher Aufsicht

Die Basis für die folgenden Ausführungen und Theorien von Professor Deimel, die die Hauptgrundlage des gesamten Weiterentwicklungskonzeptes der Kölner Suchthilfe darstellen, ist eine Einzelbefragung von Drogenabhängigen innerhalb der offenen Drogenszene.

Offene Drogenszenen in Nordrhein-Westfalen 2024; Einblicke in Lebenslagen, Konsum und Nutzung von Hilfsangeboten.

120 Personen der sichtbaren Drogenszene in Köln wurden befragt.

Mit folgenden Ergebnissen:

1.      54,0 % konsumieren Crack

2.      72,5 % sind deutscher Nationalität bzw. Kölner???

3.      26,9 % haben eine eigene Wohnung

4.      81,0 % beziehen Bürgergeld

5.      15,0 % haben kein geregeltes Einkommen

6.      35,8 % betteln

7.      50,0 % sammeln Pfandflaschen

8.      25,8 % begehen Diebstähle

9.      62,7 % dealen

10.    15,0 % haben keine Krankenversicherung

11.    61,3 % besuchen einen Drogenkonsumraum

12.    55,0 % sind Patienten einer Substitutionsbehandlung. (Von ca. 2500 Patienten sind 1375 Konsumenten im Drogenkonsumraum)

13.    80,0 % haben Hafterfahrung

Die Frage, inwieweit diese Zahlen belastbar sind – vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass es keine Angaben über die Gesamtpersonenzahl der über Köln bzw. innerstädtisch verteilten offenen Drogenszene gibt – ist wohl hinsichtlich auf die zukünftige Planung von Hilfseinrichtungen mehr als berechtigt.

Ob diese 13 Fragen grundsätzlich geeignet sind, hieraus Empfehlungen für die weitere Entwicklung eines kommunalen Suchthilfesystems mit 14 Maßnahmen ableiten zu können, ist fraglich. Wir stellen dies massiv infrage.

Addiert man die Prozentzahlen (635 geteilt durch die Anzahl der 120 Teilnehmer) ergibt dies eine Zahl von durchschnittlich 5,3 Nennungen pro Studienteilnehmer aus den oben benannten 13 Punkten.

Bei welcher der dann 5,3 möglichen Optionen sich welches Persönlichkeitsbild ergibt, wäre in diesem Zusammenhang auch interessant für die zukünftigen, angestrebten Hilfsmaßnahmen. Denn bei Jemanden, der gegebenenfalls Hafterfahrung hat, Diebstahl begeht, selber dealt, Crack im fortgeschrittenen Stadium seiner Drogenkarriere konsumiert sowie keine eigene Wohnung hat oder aus einem anderen Kulturkreis kommt, lediglich von einem kranken Menschen zu reden, ist auf jeden Fall zu kurz gegriffen.

Unter 2.1 der Studie wird noch einmal gesondert darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit von Drogenkonsumräumen sowohl hinsichtlich der Schadensminimierung als auch der positiven Auswirkung auf den öffentlichen Raum fachlich bestätigt ist. Und dies, obwohl die Drogenkonsumräume üblicherweise durch Akteure vor Ort häufig problematisiert werden, insbesondere vor dem Hintergrund der anziehenden Wirkung auf die Gesamtszene.

Dass diese Empfehlungen in Übereinstimmung mit internationalen wissenschaftlichen „Reviews“ in Bezug auf die Wirksamkeit von Drogenkonsumräumen stehen, wird ebenso dargestellt.

Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich circa 25 % der weltweiten Drogenkonsumräume in Deutschland beziehungsweise 10 % in NRW befinden, wäre es interessant, aus welchen Ländern diese Studie angereichert wird.

Ist diese Aussage – Akteure sehen Probleme in Zusammenhang mit Drogenkonsumräumen – in etwa so zu verstehen, dass die Anwohner (Akteure) im gesamten Umfeld unberechtigterweise dieses tolle Projekt Drogenkonsumraum unberechtigt kritisiert?

Es folgen weitere Empfehlungen in der sehr ausführlichen Art von Professor Deimel, was alles für die Drogenkonsumräume, ihre Standorte und ihre Angebote vorgehalten werden müsste. Das alles wird – wie es in dem Magazin der ARD „Monitor“ formuliert wurde – als alternativlos bezeichnet.

  1. Soziale Ausschlüsse bearbeiten
  2. Zugang zu Wohnraum als zentrale Aufgabe realisieren
  3. Zugang zu Gesundheitsleistungen für alle ermöglichen
  4. Kirchturmpolitik beenden
  5. EU-Bürger und Bürgerinnen in Sozialsysteme inkludieren
  6. Ordnungspolitik und Kriminalisierung entmystifizieren
  7. Angebotsstruktur bedarfsgerecht anpassen und aufbauen
  8. Drogenkonsumräume ausbauen und im Angesicht von Crack weiterentwickeln und Mikrohandel erlauben
  9. Teilen von Crackpfeifen erlauben
  10. Originalstoffvergabe von Kokain erproben
  11. „Drugchecking“ flächendeckend umsetzen und Notfallkonzepte entwickeln
  12. Substitution und Naloxonvergabe ausbauen
  13. Fachlichkeit sicherstellen
  14. Wissenschaftliche Grundlagen verstetigen

Es bleibt abzuwarten, was die Protagonisten dieses Kölner Suchthilfekonzeptes im Rahmen der anstehenden Beratungen und Diskussionen für Detailerklärungen zu den einzelnen Punkten, die teilweise mit erheblichen Klärungsbedarf behaftet sind, als Endergebnis abgeben werden.

Inwieweit man die o. a. 13 Fragen, die in keinem fachlichen Zusammenhang gestellt wurden, heranziehen kann, um 14 komplexe Forderungen zu stellen, ist uns als Bürgerinitiative absolut nicht ersichtlich. Erst recht nicht vor dem Hintergrund der knappen Ressourcen, im Hinblick auf den leistungsberechtigten Kreis und ohne die Leistungen exakt einzugrenzen, wird hier eine bedingungslose Erweiterung auf alle Personen und alle Leistungen formuliert.

Eine Studie sollte unseres Erachtens immer auf realistischen, umsetzbaren Forderungen aufsetzen und nicht ein unerfüllbares „Wunschkonzert“ darstellen, das zudem die Frage der Finanzierung völlig außer Acht lässt.

Besonders irritierend sind die Punkte 13 und 14 der Forderungen bezüglich der fachlichen Sicherstellung und der Verstetigung von wissenschaftlichen Grundlagen.

Um diesen Forderungen gerecht zu werden, müsste unserer Meinung nach vorab ein geeignetes Studiendesign entwickelt werden, das alle Fragen beinhaltet, die nötig sind, um aus den Antworten entsprechende Handlungsoptionen ableiten zu können.

Die Verfechter dieser Studie favorisieren weiterhin einen innerstädtischen Standort für ein neu zu gestaltendes Drogenhilfezentrum. Und dies wohl wissend um die mehr als prekäre innerstädtische Sicherheitslage, verursacht durch die offene Drogenszene, und die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden. Man kann hier wohl zurecht von einer Verantwortungslosigkeit gegenüber den seit Jahren betroffenen Bürgern sprechen.

Die gezielte Nichtumsetzung des Ratsbeschlusses zur Dezentralisierung der Drogenszene zur Entlastung des Neumarks, gepaart mit der im Gesundheitsausschuss von Dr. Rau vorgetragenen Aussage, mit den notwendigen Maßnahmen weiter abzuwarten bis das neue Ratsbündnis entscheidungsfähig ist, stellt einen weiteren Indikator dafür dar, nicht handeln zu wollen.

Da Dr. Rau dieser Aufgabe nicht nachkommt, müssen andere verantwortungsvolle Akteure die Ausarbeitung und Umsetzung von Interimslösungen für ihn übernehmen (siehe Kölner Stadt-Anzeiger vom 03.09.2025).

Link: https://www.ksta.de/koeln/koelner-cdu-will-drogenkonsumraum-vom-neumarkt-nach-kalk-verlegen-1098744

Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch

Sachstandsbericht über die aktuelle innerstädtische Drogenproblematik und unsere aktuellen Einschätzungen

In den letzten Monaten gab es eine nie dagewesene Vielfalt an regionaler und überregionaler Berichterstattung in Bezug auf die Situation rund um die innerstädtischen Probleme am Neumarkt, verursacht durch die offene Drogenszene.

Betroffene Bürger, Gewerbetreibende sowie Investoren haben ihren Unmut über diese Zustände gegenüber der Politik und der Verwaltung unmissverständlich in hoher Anzahl zum Ausdruck gebracht.

Durch die massiven Bedenken unseres Polizeipräsidenten, der den Drogenkonsumraum in der Lungengasse in seiner jetzigen Konstellation als dysfunktional und als Risiko für die Bevölkerung darstellt, kam in die bis dato rein unter sozialen Überlegungen geführte Diskussion die wesentlich gravierendere Komponente der vorhandenen Sicherheitsrisiken.

Die dadurch geschaffene – den Blick weitende – neue Grundlage in der Gesamtdiskussion hat es uns ermöglicht, genau diese wichtigen Sicherheitsaspekte, die wir bereits in den vergangenen Jahren oft und nachhaltig argumentativ vorgetragen hatten, mit einer anderen Resonanz gegenüber den Medien und gegenüber den politischen Parteien in einer Vielzahl von Gesprächen vortragen zu können.

Zusammenfassend kann man aus unserer Sicht sagen, dass wir mit vielen politischen Parteien und einer großen Anzahl einzelner politischer Akteure sehr gute Gespräche geführt haben. Im Verlauf dieser Gespräche konnten viele Vorurteile ausgeräumt sowie Begrifflichkeiten, die auslegungsbedürftig waren, inhaltlich geklärt werden. Ferner konnten wir unsere Sichtweisen und Schilderungen, die keine Momentaufnahme darstellen, sondern die Belastungen für die Kölner Bürgerschaft vor Ort (24 Stunden am Tag / 7 Tage in der Woche) in ihrer Unterschiedlichkeit nachhaltig und ungeschminkt schildern.

Es war uns schlicht und ergreifend erst jetzt möglich, gegenüber allen interessierten politischen Akteuren und Mandatsträgern in persönlichen Gesprächen Position zu beziehen. Darüber hinaus ist es uns wohl durch diese persönlichen Gespräche vielfach gelungen, den Blickwinkel des jeweiligen Gesprächspartners zu erweitern aber auch die Perspektive des jeweiligen Gegenübers in die Lage zu versetzen, eine fundierte Bewertung abzugeben.

Durch die aktuell eingeleitete Neugestaltung des Kölner Drogenkonzeptes streben wir eine Beteiligung innerhalb der Entscheidungsgremien als Vertreter der Bürgerschaft an, um endlich ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der betroffenen Konsumenten und der von der Gesamtsituation betroffenen Nichtkonsumenten sicherzustellen.

Aus unserer Sicht gehört eine Aufarbeitung der Drogenpolitik der letzten Jahre zwingend zu einem Neustart. Das, was wir als Anwohner und Gewerbetreibende, aber auch die externen Besucher bzw. die Kölner Bürger, die die Innenstadt aus beruflichen oder privaten Gründen täglich aufsuchten, an Belastungen – verursacht durch die offene Drogenszene – erdulden mussten, darf sich nicht wiederholen.

Eine fortgesetzte Betrachtung der städtischen Drogenpolitik unter rein sozialen Aspekten und Ausblendung von sicherheitsrelevanten Notwendigkeiten sowie bei Berücksichtigung der vorliegenden Erkenntnisse, wäre mehr als verantwortungslos.

Es bedarf endlich einer gesamtstädtischen Betrachtung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die erheblichen Kosten bzw. auf die Wertverluste bei Immobilien und Geschäftswerten zulasten der gesamten innerstädtischen Struktur, die sich im dreistelligen Millionenbereich befinden dürfte, hingewiesen.

Wenn aus ideologischen Gründen die Drogenproblematik mit ihren Auswirkungen nicht unter Betrachtung aller relevanten Aspekte neu aufgestellt wird, wird sich der wirtschaftliche Verfall der Kölner Innenstadt fortsetzen.

Hier reicht es nicht, ein erweitertes Förderprogramm in Höhe von 400.000 € für den Einzelhandel zu initiieren, wenn gleichzeitig der private Securitydienst in der Substitutionsambulanz sowie in dem Drogenkonsumraum höhere Kosten verursacht.

Die im Wahlkampf von allen Parteien geäußerten Überlegungen, durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen eine Entlastung herbeizuführen, unterstützen wir – insofern diese Maßnahmen keine Verfestigung der innerstädtischen Drogenszene darstellen.

Im Kölner Stadt-Anzeiger vom 27. August 2025 wurden seitens des Polizeipräsidenten Standortvorschläge in städtischen Liegenschaften für die Errichtung erweiterter Hilfssysteme gemacht, die über das bisherige Angebot des Drogenkonsumraums in der Lungengasse hinausgehen und sich an das „Züricher Modell“ anlehnen. Das Konzept soll den Drogenabhängigen Aufenthaltsmöglichkeiten bieten und somit eine Entlastung des öffentlichen Raumes sicherstellen.

Die Grundidee, die neuen Hilfssysteme auf oder in städtischen Liegenschaften unterzubringen, können wir ebenfalls nur begrüßen. Wir gehen als Bürgerinitiative davon aus, dass die Suche nach einem Mietobjekt langwierig sein wird oder vom Grunde her nicht zum Tragen kommen wird.

Bei jeder Anmietung muss der Vermieter seine Zustimmung für die Nutzung eines Drogenhilfesystems geben. Die immer wieder geäußerte Überlegung, die ehemalige „Kaufhof-Zentrale“ als Standort zu nutzen und entsprechend auszubauen, ist neben anderen berechtigten Einwänden (u. a. Neumarktnähe, direkte Nachbarschaft zum „Agrippabad“, zum Wasserturm Hotel Cologne und zur Katholischen Hauptschule „Großer Griechenmarkt)“ nicht zuletzt an der – nachvollziehbaren – strikten Ablehnung des Vermieters gescheitert.

Der Vorschlag des Sozialdezernenten Dr. Rau, ein innerstädtisches Hilfsangebot zu installieren, das „24/7“ mit erweiterten Angeboten wie Essensausgabe, Aufenthalts- und Schlafplätzen mit sanitären Möglichkeiten sowie für Crackabhängige „Expresskonsummöglichkeiten“ anzubieten, führt zwangsläufig zu einer Verfestigung der innerstädtischen Drogenszene in Neumarktnähe mit allen bekannten massiven Problemen und Auswirkungen.

Es liegen bislang keine konkreten Daten vor, um wie viele Personen es sich bei der innerstädtischen Drogenszene tatsächlich handelt bzw. wie viele Personen aufgrund des exponierten Angebotes aus dem ganzen Stadtgebiet sowie anderen Regionen angelockt werden.

Alle zukünftigen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Dies sollte normalerweise zu der Notwendigkeit führen, ganz klar zu sondieren, was für welchen anspruchsberechtigten Personenkreis finanzierbar ist. Diese Vorgehensweise erfolgt aber eben nicht. Es soll, nach den uns vorliegenden Konzepten, keinerlei Einschränkungen in Hinsicht auf die leistungsberechtigten Personen geben.

Die Befürworter dieser Überlegungen sollten sich darüber im Klaren sein, welche Belastungen sich für die Bevölkerung aus so einem Konzept ergeben könnten, die über die jetzt schon existierenden eklatanten Sicherheitsrisiken hinausgehen.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die offene Drogenszene der letzten Jahre darf hier in keinem Fall unerwähnt bleiben. Sollten hier seitens des neuen Ratsbündnisses – egal in welcher Konstellation – weiterhin die mittelständischen wirtschaftlichen Belange zu Gunsten der offenen Drogenszene ausgeblendet werden, wird das nicht unerhebliche Auswirkungen auf Investitionen bzw. auf generelle Standortfragen der betroffenen Unternehmen haben.

Bei allen uns vorliegenden Studien werden immer Befragungen der offenen Drogenszene durchgeführt, um festzustellen, welche Belange und welche zusätzlichen Angebote zu schaffen sind.

Es ist mehr als an der Zeit, dass sich die Kölner Politik, die eine Wirtschaftsorientierung zur Sicherstellung der gesamten Kölner Haushaltslage haben sollte, sich endlich mit den Geschädigten wie z. B. Immobilienbesitzern, Betreibern von Tiefgaragen, Einzelhandelsunternehmen, Betreibern von Ärztehäusern, die alle mit Millionen  Euro Beträgen p. a. für Security etc. belastet sind, an den Tisch zu setzen. Und dies innerhalb des sich schließenden Zeitfensters, in dem diese noch evtl. investitionsbereit sind und nicht schon konkrete Pläne für einen Standortwechsel haben.

Ob und in welchem Umfang – aufgrund der Nichteinhaltung oder schleppenden unqualifizierten Umsetzungen der Ratsbeschlüsse aus 2016 – bei den Verursachern dieser Situation zivilrechtlich Schadenersatz geltend gemacht wird, ist nicht auszuschließen.

Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch

Protokoll zur Sondersitzung des Gesundheitsausschusses vom 28.08.2025, 15 Uhr; Ort: Rathaus Spanischer Bau, Theo-Burauen-Saal

Dr. Unna war das letzte Mal Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, da er nach der Kommunalwahl dafür nicht mehr zu Verfügung steht.

Da im anderen Ratssaal der Sozialausschuss gleichzeitig tagte und Dr. Rau als Sozialdezernent in beiden Ausschüssen Rede und Antwort stehen musste, wurden kurzerhand die Punkte der Tagesordnung 3.1 „Nutzung der ehemaligen Kaufhofzentrale“, 6.1 „Sachstandsbericht zum Antrag „zunehmende Verwahrlosung in Köln – Lösungswege für Sicherheit, Sauberkeit, Prävention und gegen Stillstand“, 6.6 „Erweiterung des Suchthilfekonzeptes Köln“ zusammengefasst bzw. vorgezogen.

Punkt 3.1 wurde kurzerhand sofort in die nächste Ratssitzung vertagt und ebenso Punkt 6.1 wurde nicht weiter besprochen.

In Punkt 6.6 erläuterte Dr. Rau in Kurzform sein „Grobkonzept Suchthilfe“, führte aber aus, dass es nur eine vorbereitende Ausarbeitung sei und keine endgültige Version. Er betonte, dass er die Erkenntnis gewonnen habe, dass Drogenkonsumräume zur Befriedung der Drogenszene alleine nicht ausreichend seien. Es braucht sogenannte Suchthilfezentren, in denen die Drogenabhängigen nicht nur Drogen konsumieren können, sondern wo sie sich auch aufhalten können (Tagesschlafplätze sowie nachts Möglichkeiten zum Aufenthalt).

 

Dr. Rau betonte, dass er die Not der Drogenabhängigen sieht, aber auch der anderen Menschen im öffentlichen Raum, die durch die Situation in Angst und Schrecken versetzt werden.

Das Dezernat V sucht nach Freiflächen, um kurzfristig eine Interimslösung innerstädtisch zu implementieren.

Er spricht über erneute Verhandlungen mit dem Vermieter der „Kaufhofzentrale“, der Swiss Life, um dort Möglichkeiten einer Interimslösung zu schaffen. Es hatte aber den Anschein, dass Dr. Rau nach dem ausdrücklichen „Nein“ der Swiss Life für die Nutzung eines Suchthilfezentrums in den Räumlichkeiten wenig Hoffnung hegt, Swiss Life umzustimmen. Hinzu komme, dass der Polizeipräsident Johannes Hermanns diese Möglichkeit – alleine wegen der Nähe zum Neumarkt – nicht unterstützt, da es keine Dezentralisierung darstellt, sondern eine Bündelung der Maßnahmen im Neumarktumfeld.

Dr. Rau betonte immer wieder, dass die Finanzierung, die er jährlich auf zusätzlich ca. 14 Millionen € schätzt, in keiner Weise gesichert ist und er nicht weiß, wo man in seinem Dezernat Einsparungen vornehmen kann.

Eine Vertreterin von der SPD fragt nach dem Termin für die Öffnung des Drogenkonsumraums in Kalk, der ja bereits im ersten Quartal 2025 öffnen sollte und dessen Öffnung in diesem Jahr anscheinend auch noch nicht erfolgt. Sie fragt nach den Gründen der Verzögerung.

Dr. Rau sprach von Problemen mit dem Vermieter, blieb aber sehr vage in den Antworten und es hatte den Anschein, dass er im öffentlichen Teil der Sitzung darauf nicht antworten wollte. Daraufhin verlegte Dr. Unna die Beantwortung dieser brisanten Frage in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Anmerkung: Dies ist insgesamt schon das zweite Mal, dass die unangenehmen Antworten zu diesem Thema in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben wurden.

Dr. Rau sagte abschließend, dass der Drogenkonsumraum in Kalk am Anfang auch nur mit jetzt vorhandenem Personal von Vision e. V., der der Betreiber ist, geführt wird und zunächst auch nur mit stark eingekürzten Öffnungszeiten.

Die Frage nach dem Eröffnungsdatum hätte gemäß Sachstandsbericht (Vorlagen-Nr. 2798/2024 vom 05.08.2025; Link: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1029014&type=do) voll inhaltlich beantwortet werden können. Zwar sucht „Vision“ bereits Mitarbeiter, muss aber erst den Antrag auf Genehmigung zum Betreiben eines Drogenkonsumraums noch stellen. Dies erklärt nicht nur, warum der Drogenkonsumraum in Kalk noch nicht eröffnet werden konnte und es keinen Öffnungstermin gibt, sondern auch das ständige Ausweichen von Dr. Rau, wenn die Frage nach der Eröffnung gestellt wird. 

 Dass der Gesundheitsausschuss über die Vorlage inhaltlich nicht informiert ist bzw. durch Dr. Unna nicht informiert wurde, wirft eigentlich die Frage auf, ob innerhalb des Gesundheitsausschusses aufgrund der Brisanz des gesamtinnerstädtischen Drogenproblems sachdienlich gehandelt wurde.

 Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beschluss zur Eröffnung des Drogenkonsumraumes in Kalk bereits im Jahre 2016 erfolgte und dieser bis heute nicht eröffnet wurde, stellt einmal mehr das dysfunktionale Handeln des Dezernats V unter der Leitung von Dr. Rau dar. 

 Wir hoffen, dass alle Vorgaben für die Genehmigung erfüllt sind und diese auch zeitnah erfolgen kann.

Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch

Kommentar zum Entwurf des Kölner Suchthilfekonzeptes

In unserer letzten Veröffentlichung vom 12.08.2025 haben wir angekündigt, die Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzeptes (Entwurf mit Stand 07.08.2025) ausführlicher zu kommentieren.

Grundsätzlich ist vorab festzustellen, dass dieses Konzept von Herrn Dr. Rau als „Grobkonzept“ gewertet und dargestellt wird. Es ist dem öffentlichen Druck geschuldet und seinem Wissen um die in Kürze anstehenden Ratsbeschlüsse und deren Inhalte.

Da eine konzeptionelle, weiterführende Ausarbeitung des Drogenkonzepts 2020, das seitens des Gesundheitsausschusses mehrfach eingefordert wurde, weder in Teilausarbeitungen, geschweige denn in Gänze vorlag, war aus unserer Sicht improvisiertes Handeln seitens des Dezernats V gefordert.

Die Ausführungen sind – ebenso wie der Drogenbericht 2020 – weniger als Konzept zu bewerten, sondern eher als Sachstandsschilderung mit mehr oder minder belastbaren Daten und Aussagen.

Große Teile des Inhaltes sind der Studie „Offene Drogenszene NRW 2024“ entnommen. 

Schilderungen der dargestellten Suchthilfesysteme und deren Standort sind in sich widersprüchlich, beziehungsweise entsprechen nicht den Forderungen nach einem dezentralen Hilfssystem, das den Neumarkt bzw. die Innenstadt entlasten würde.

Die beigefügten Grundlagen der Kostenkalkulation sind mehr als fragwürdig und somit wirklich nur als Schnellschuss zu bezeichnen. Dies wird zwangsläufig bei der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln zu nicht sachdienlichen Zusatzdiskussionen und Klärungen führen.

Dass – wie jedes Mal – die vermeintlichen Anforderungen der betroffenen Konsumenten welcher Art auch immer von ihren Notwendigkeiten ausformuliert und als unumgänglich dargestellt werden, ist auch kein neues Thema.

Dass dabei die Belange der Anwohner zu berücksichtigen sind, wird als ausreichend ausformuliert empfunden.

Dem oben kurz beschriebenen Konzept geht die Mitteilung Vorlagen-Nr. 2448/2025 als Mitteilung für den öffentlichen Teil voraus. 

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1061087&type=do

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1061310&type=do
Hier weist die Oberbürgermeisterin, Frau Reker, als Unterzeichnerin darauf hin, dass die sich zuspitzende Lage der offenen Drogenszene in Köln intensive Maßnahmen erfordert und das von unterschiedlichen Akteuren entsprechend verschiedene Vorschläge für die Weiterentwicklung vorliegen.

Mit dem in der Anlage (s. o.) befindlichen Entwurf zu einer Erweiterung der Suchthilfekonzeption möchte die Verwaltung ihre weiteren Überlegungen vorstellen. Einige der darin enthaltenen Vorschläge sind mit Angaben zu ungefähren jährlichen Betriebskosten bei Umsetzung versehen. Im Haushaltsplan sind die Kosten dieser Konzeptausweitung nicht enthalten. Auch hat die Verwaltung mit diesem Konzeptvorschlag augenscheinlich keine Idee, wie die Finanzierung dieser Maßnahmen realisiert werden könnten. Insofern ist der Konzeptentwurf als ein Arbeitspapier gedacht, das der Politik zu deren weiteren Beratung zur Verfügung gestellt wird.

Besonders zu bewerten ist der letzte Satz. Ob hier Frau Reker – aufgrund ihrer historischen Erfahrung – durch diese Formulierung die zukünftigen Entscheidungen in die politische Ebene zu verlagern, einer ideologiegeprägten Drogenpolitik ihr Vertrauen entzieht, wäre aus unserer Sicht nicht auszuschließen. 

Zusammenfassend wäre festzustellen, dass das vorliegende Grobkonzept erst dann ernsthaft zu bewerten ist, wenn die Historie der letzten Jahre aufgearbeitet wurde.

Somit ist maßgeblich entscheidend, was in den nächsten Wochen, trotz Wahlkampf oder gerade deswegen, innerhalb der politischen Ebene für sachliche Abstimmungen zur Verbesserung der Gesamtsituation erfolgen. 

Besonders wird zu beachten sein, ob neben der bisher rein human geprägten Drogenpolitik durch die Intervention unseres Polizeipräsidenten die Grundlagen zur Sicherstellung und Umsetzung des Gewaltmonopols zum Schutz der Anwohner eine zunehmend dominante Rolle spielen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Für den Gesamtvorstand

Walter Schuch

Drei Anträge zur Geschäftsordnung des Rates an den Hauptausschuss – Sitzung am 11.08.2025 –

Das u. a. Schreiben haben wir am 07.08.2025 an alle Parteien, die Anträge zur Neuaufstellung der Kölner Drogenpolitik in den Hauptausschuss des Rates der Stadt Köln eingebracht haben, versandt.

Hinsichtlich unserer Erfahrungen der letzten acht Jahre haben wir aufgrund der Ergebnisse hinsichtlich der Aufarbeitung der bisherigen Drogenpolitik berechtigte Fragen an Politik und Verwaltung.

Wir begrüßen die Inhalte der Anträge ausdrücklich, melden aber gleichzeitig im Detail Diskussionsbedarf an. Aus unserer Sicht als betroffene Bürger darf eine Wiederholung von Fehlentscheidungen zu Lasten der Anwohner rund um den Neumarkt sich nicht fortsetzen.

Vorab kann zur gestrigen Ratssitzung gesagt werden, dass die Diskussion im Hauptausschuss sehr vom Kommunalwahlkampf geprägt war und somit aus Sicht der Betroffenen und zahlreich anwesenden Anwohnern vom Ergebnis nicht befriedigend war.

Die von den Parteien vorgebrachten mittel- beziehungsweise eher langfristigen  Maßnahmen helfen den Bewohnern in ihrer aktuellen Situation nicht. Zumal unsere berechtigte Forderung nach einem kurzfristigen, parteiübergreifenden Ziel, der Reduzierung der offenen Drogenszene, nicht thematisiert wurde.

Wir hoffen mit den Antrag stellenden Parteien in den nächsten Wochen – trotz Ferien und Wahlkampfterminen – das Thema „kurzfristige Lösungen“ am liebsten mit allen Vertretern der benannten Parteien besprechen zu können und gleichzeitig einige Fehlinformationen, die immer wieder in den Raum gestellt werden, ausräumen zu können.

Zu dem vom Sozialdezernat V, vertreten durch Herrn Dr. Rau, am vergangenen Freitag eingereichte Vorabkonzept, das bis Ende des Jahres inhaltlich und den Formalien entsprechend ausgearbeitet werden soll, werden wir in Kürze umfänglich Stellung beziehen.

Zu dem Themenkomplex empfehlen wir die aktuellen Veröffentlichungen hierzu im Kölner Stadt-Anzeiger sowie im Express.

https://www.ksta.de/koeln/verwahrlosung-in-koeln-stadt-praesentiert-neues-konzept-fuer-suchtkranke-1083630

https://www.express.de/koeln/koelns-crack-krise-17-millionen-plan-gegen-drogen-elend-1083832

Mit freundlichen Grüßen

Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch

 

In den drei vorliegenden Anträgen, unterzeichnet von sechs Fraktionen der im Rat der Stadt Köln vertretenden Parteien, werden sehr ausführlich die Problemstellungen, verursacht durch die offenen Drogen- und Alkoholszene, geschildert. Es folgen eine Reihe von geplanten, in sich schlüssigen, Gegenmaßnahmen, die kurz- beziehungsweise langfristig die Sicherheitslage am Neumarkt und seinem Umfeld wiederherstellen und dauerhaft sichern sollen, die alle allerdings noch im Detail diskussionswürdig sind.

Grundlage aller Maßnahmen ist die Verlegung des Drogenkonsumraums und gegebenenfalls der Substitutions-Ambulanz an einen Standort außerhalb des unmittelbaren Neumarktumfeldes, der zusätzliche Hilfsangebote möglich macht, unter Nutzung der Synergien beider Suchthilfeeinrichtungen.

 

1. Umsetzung eines Drogenkonsumraums nach Vorgaben des Züricher Modells.

2. Schnellstmögliche Umsetzung offener Hilfsangebote, die bereits vom Rat genehmigt wurden.

3. Bedarfsermittlungen für Zusatzangebote wie z. B. „Not-Schlafstellen in Einzelunterbringung“.

4. Der Drogenkonsumraum in Kalk soll schnellstmöglich eröffnet werden.

5. Schaffung von Interimslösungen für Mülheim/Wiener Platz.

6. Erarbeitung kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen zur Reduzierung der vielfältigen Belastungen und Risiken durch die offene Drogenszene (Schaffung einer Anlaufstelle für Crackkonsumenten in Neumarktnähe als Interimslösung???)    

7. Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für ein bereits vorliegendes Modellprojekt zur Abgabe von Substitutionspräparaten.

8. Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ziel, den Konsum und die Beschaffung aus dem öffentlichen Raum in überwachte und sozial integrierte Einrichtungen zu verlagern.

9. Kostendarstellung in Bezug auf die genannten Vorhaben durch die Verwaltung unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage. Gegebenenfalls müssten Mittel durch Verschiebungen innerhalb des Sozialetats freigestellt werden.

 

Im Anschluss folgen sehr ausführliche Begründungen, warum diese Maßnahmen jetzt nötig sind. Dazu finden sich Erklärungen, die den Sachstand und die jetzige Situation zwar treffend beschreiben, aber mit Begründungen, die nicht alle belastbar sind. Sie entsprechen nicht dem historischen Verlauf.

Von der Bürgerinitiative Zukunft Neumarkt e. V. wurden seit 2017 mehr als umfängliche Situationsschilderungen, Darlegungen des Sachstands, Erklärungen und Richtigstellungen in Bezug auf falsche Aussagen abgegeben. Grundsätzlich wurde die heutige Ist-Situation mehrfach vollumfänglich vorhergesagt.

Zusammenfassend können wir aus Sicht der Bürgerinitiative nur feststellen, dass alle Sachstandsbeschreibungen größtenteils von Politik und Verwaltung ignoriert wurden. Unsere Ausarbeitungen in den unterschiedlichsten Arbeitskreisen, die zur Verbesserung der sichtbaren Drogenszene und somit zur Entlastung des Umfeldes hätten beitragen können, wurden seitens des Sozialdezernats V ignoriert und in der Umsetzung sabotiert.

Wir als Bürgerinitiative begrüßen ausdrücklich die beschlossene Initiative fast aller Kölner Parteien mit dem Ziel, die Kölner Drogenpolitik komplett neu aufzustellen.

Aber zu jedem Neustart gehört grundsätzlich auch die Aufarbeitung der Vergangenheit, die viele Fragen aufwirft.

 

1. Warum wurde der Ratsbeschluss aus 2016, der den Aufbau eines dezentralen,den Anforderungen entsprechenden Hilfsangebotes zur Entlastung des Neumarktes beinhaltet nicht umgesetzt?

2. Wer oder was hat die Umsetzung dieses Ratsbeschlusses verhindert, obwohl auch 2016 eine mehr wie prekäre Situation vorlag?

3. Oder haben die verantwortlichen Personen sich aus ideologischen Gründen in der Umsetzung selbst im Wege gestanden?

4. Warum haben die politischen Gremien (Gesundheitsausschuss) die Umsetzung des Ratsbeschlusses nicht stringenter eingefordert?

5. Warum wurden die berechtigten Anfragen der unterschiedlichsten Parteien entweder gar nicht oder schleppend und inhaltlich unzureichend beantwortet?

6. Warum wurden die Ergebnisse der „FOGS-Studie“ (Kostenfaktor ca. 300.000,- €), die über dreieinhalb Jahre sehr detailliert eine Bestandsaufnahme zur Drogenproblematik Kölns in Gänze darlegte, nicht weiter entsprechend Ihren Ergebnissen und Forderungen umgesetzt.  (Hier wurde den verantwortlichen Akteuren ein mehr wie ernüchterndes Zeugnis ausgestellt).

7. Warum wurden nicht die Mindestanforderungen gemäß § 7 der Betreiberverordnung umgesetzt?

8. Welche Aufgaben hat die Security in Bezug auf die Reduzierung von negativen Auswirkungen beider Suchthilfeeinrichtungen im Umfeld vertraglich oder tatsächlich zugewiesen bekommen?

 

Diese Aufarbeitung der letzten acht Jahre ist aus unserer Sicht schon deshalb zwingend erforderlich, da die handelnden Personen für den angestrebten Neustart einer Kölner Drogenpolitik die gleichen Personen sind, die auch für die Vergangenheit verantwortlich zeichnen.

Denn bekanntlich gibt es keine zweite Chance für den ersten Eindruck.

In Bezug auf die ausführlichen Forderungen an das neue Drogenhilfekonzept, inhaltlich und umsetzungsbezogen, gibt es aus unserer Sicht eine Reihe von offenen Fragen, die vor der konkreten Planung beantwortet werden sollten. Es stellt sich vor allem die Frage, ob die betroffenen Anwohner und Gewerbetreibenden wie bisher von einer Anhörung/Mitwirkung weiter ausgeschlossen werden sollen / dürfen.

Aufgrund der knappen finanziellen Mittel reicht es nicht aus, Summen in Millionenhöhe in den Raum zu werfen, ohne differenziert zu wissen, wie vielen leistungsberechtigten Personen welche Angebote in welchem Umfang und an welchem Standort gemacht werden.

Genau diese Frage musste als Voraussetzung zur Umsetzung des „Züricher Modells“ in Bezug auf die ca. 6.500 – 7.000 Drogenabhängige, die sich seiner Zeit in Zürich aufhielten, durch die Verantwortlichen beantwortet und geklärt werden.

Wenn das Ziel der angestrebten Gesamtmaßnahmen die Reduzierung der sichtbaren Drogenszene unter Wahrung sowohl rechtlicher, als auch humanitärer Aspekte und dem Recht der Anwohner auf angstfreie Nutzung des öffentlichen Raumes ist, ist eine genaue Definition des gesamten zu berücksichtigen Personenkreises (Drogen- , Alkoholabhängige sowie Obdachlose) zwingend erforderlich.

Für den Gesamtvorstand
Walter Schuch