In unserer letzten Veröffentlichung vom 12.08.2025 haben wir angekündigt, die Weiterentwicklung des Kölner Suchthilfekonzeptes (Entwurf mit Stand 07.08.2025) ausführlicher zu kommentieren.
Grundsätzlich ist vorab festzustellen, dass dieses Konzept von Herrn Dr. Rau als „Grobkonzept“ gewertet und dargestellt wird. Es ist dem öffentlichen Druck geschuldet und seinem Wissen um die in Kürze anstehenden Ratsbeschlüsse und deren Inhalte.
Da eine konzeptionelle, weiterführende Ausarbeitung des Drogenkonzepts 2020, das seitens des Gesundheitsausschusses mehrfach eingefordert wurde, weder in Teilausarbeitungen, geschweige denn in Gänze vorlag, war aus unserer Sicht improvisiertes Handeln seitens des Dezernats V gefordert.
Die Ausführungen sind – ebenso wie der Drogenbericht 2020 – weniger als Konzept zu bewerten, sondern eher als Sachstandsschilderung mit mehr oder minder belastbaren Daten und Aussagen.
Große Teile des Inhaltes sind der Studie „Offene Drogenszene NRW 2024“ entnommen.
Schilderungen der dargestellten Suchthilfesysteme und deren Standort sind in sich widersprüchlich, beziehungsweise entsprechen nicht den Forderungen nach einem dezentralen Hilfssystem, das den Neumarkt bzw. die Innenstadt entlasten würde.
Die beigefügten Grundlagen der Kostenkalkulation sind mehr als fragwürdig und somit wirklich nur als Schnellschuss zu bezeichnen. Dies wird zwangsläufig bei der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln zu nicht sachdienlichen Zusatzdiskussionen und Klärungen führen.
Dass – wie jedes Mal – die vermeintlichen Anforderungen der betroffenen Konsumenten welcher Art auch immer von ihren Notwendigkeiten ausformuliert und als unumgänglich dargestellt werden, ist auch kein neues Thema.
Dass dabei die Belange der Anwohner zu berücksichtigen sind, wird als ausreichend ausformuliert empfunden.
Dem oben kurz beschriebenen Konzept geht die Mitteilung Vorlagen-Nr. 2448/2025 als Mitteilung für den öffentlichen Teil voraus.
https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1061087&type=do |